Jahr 2018
Zur Erfüllung der in Artikel 1 des Gesetzes Nr. 124/2017 festgelegten Transparenzverpflichtung wird hiermit bekannt gegeben, dass
alle Zuschüsse, Subventionen, Vergünstigungen, Beiträge oder Barbeihilfen, die nicht allgemeiner Art sind und keine
die das Unternehmen von öffentlichen Verwaltungen erhalten hat, im Nationalen Register für staatliche Beihilfen
im Nationalen Register für staatliche Beihilfen in der Rubrik Transparenz veröffentlicht werden
Jahr 2019
Zur Erfüllung der in Artikel 1 des Gesetzes Nr. 124/2017 festgelegten Transparenzverpflichtung wird hiermit bekannt gegeben, dass
alle Zuschüsse, Subventionen, Leistungen, Beiträge oder Barbeihilfen, die nicht allgemeiner Art sind und ohne
die das Unternehmen von öffentlichen Verwaltungen erhalten hat, im Nationalen Register für staatliche Beihilfen
im Nationalen Register für staatliche Beihilfen in der Rubrik Transparenz veröffentlicht werden
Jahr 2020
Zur Erfüllung der in Artikel 1 des Gesetzes Nr. 124/2017 festgelegten Transparenzverpflichtung wird hiermit bekannt gegeben, dass
alle Zuschüsse, Subventionen, Leistungen, Beiträge oder Barbeihilfen, die nicht allgemeiner Art sind und ohne
die das Unternehmen von öffentlichen Verwaltungen erhalten hat, im Nationalen Register für staatliche Beihilfen
im Nationalen Register für staatliche Beihilfen in der Rubrik „Transparenz“ veröffentlicht werden.
Jahr 2021
Zur Erfüllung der in Artikel 1 des Gesetzes Nr. 124/2017 festgelegten Transparenzverpflichtung wird hiermit bekannt gegeben, dass
alle Zuschüsse, Subventionen, Vergünstigungen, Beiträge oder Barbeihilfen, die nicht allgemeiner Art sind und ohne
die das Unternehmen von öffentlichen Verwaltungen erhalten hat, im Nationalen Register für staatliche Beihilfen
im Nationalen Register für staatliche Beihilfen in der Rubrik „Transparenz“ veröffentlicht werden.
Jahr 2022
Zur Erfüllung der in Artikel 1 des Gesetzes Nr. 124/2017 festgelegten Transparenzverpflichtung wird hiermit bekannt gegeben, dass
alle Zuschüsse, Subventionen, Vergünstigungen, Beiträge oder Barbeihilfen, die nicht allgemeiner Art sind und ohne
die das Unternehmen von öffentlichen Verwaltungen erhalten hat, im Nationalen Register für staatliche Beihilfen
im Nationalen Register für staatliche Beihilfen in der Rubrik „Transparenz“ veröffentlicht werden.
Es sei auch darauf hingewiesen, dass das Unternehmen im Steuerjahr 2022 Energiesteuergutschriften für
energie-Steuergutschriften für „nicht energieverbrauchende“ Unternehmen und Gas-Steuergutschriften für „nicht gasverbrauchende“ Unternehmen, wie in den
den Erläuterungen zu den Jahresabschlüssen.
Jahr 2023
Zur Erfüllung der in Artikel 1 des Gesetzes Nr. 124/2017 festgelegten Transparenzverpflichtung wird hiermit offengelegt, dass
alle Zuschüsse, Subventionen, Leistungen, Beiträge oder Barbeihilfen, die nicht allgemeiner Art sind und ohne
die das Unternehmen von öffentlichen Verwaltungen erhalten hat, im Nationalen Register für staatliche Beihilfen
im Nationalen Register für staatliche Beihilfen in der Rubrik „Transparenz“ veröffentlicht werden.
Es ist auch zu beachten, dass das Unternehmen im Steuerjahr 2023 Energiesteuergutschriften für
energie-Steuergutschriften für „nicht energieverbrauchende“ Unternehmen und Gas-Steuergutschriften für „nicht gasverbrauchende“ Unternehmen, wie in den
den Erläuterungen zum Jahresabschluss.